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Aufenthaltsgenehmigungen

Aufenthaltsgenehmigungen

Sie haben sich also entschieden, eine Zeit lang oder sogar definitiv in unserem wunderschönen Costa Rica zu leben? Erst einmal herzliche Gratulation!
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den zur Zeit gültigen Gesetzen und Vorschriften, beachten Sie aber, dass diese einem ständigen Wandel unterstellt sind. Wir helfen Ihnen jedoch gerne, die richtige Wahl und den richtigen Weg zu wählen!

Wir helfen Ihnen jedoch gerne, die richtige Wahl zu treffen und den richtigen Weg zu finden!

Als „Tourist“ in Costa Rica „überwintern“

Personen die in Costa Rica nur „überwintern“ möchten, können dies seit März 2010 mit ihrem Touristenvisum tun. Dies wird durch das neue Gesetz deutlich gefördert. Mit einem EU, Schweizer oder Amerikanischen Reisepass kann man nach den ersten 90 Tagen, weitere 90 Tage verlängern, ist aber leider eine aufwändige Prodezur.

Wichtig; Bei illegalen Aufenthalt in Costa Rica wird neu eine Geldstrafe von 100 USD für jeden Monat der Illegalität erhoben. Zusätzlich wird eine Einreisesperre über die dreimalige illegale Aufenthaltsdauer (in Tagen) verfügt.

Aufenthaltsgenehmigung / Residencia in Costa Rica

Costa Rica versteht sich nicht als Einwanderungsland, wie z.B. Paraguay, Südafrika oder auch Panama, wo man schon für wenig Geld eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhält, oft auch gleich mit einer entsprechenden Arbeitserlaubnis.
Am 17. May 2012 ist das neue costarikanische Einwanderungsgesetz in Kraft getreten. Vorteile sind vor allem den Bereichen der Einreise von Familien mit Kindern als auch in den Touristenvisa zu finden.

Rentner / Pensionär – Pensionado

  • Erfordert den Nachweis von US-$ 1000 pro Monat aus Renten und Pensionen.
  • Muss mindestens 4 Monate pro Jahr im Land bleiben.
  • Ehepartner und Unterhaltsberechtigte unter 18 Jahren sind möglich.
  • Kann nicht als Angestellter arbeiten.
  • Kann selbst ein Unternehmen besitzen und Dividenden beziehen.
  • Nach 3 Jahren kann das permanente Residencia beantragt werden.

Personen, die sich für eine solche Aufenthaltsgenehmigung eignen, müssen einen Nachweis erbringen, das sie monatlich mindestens 1’000 USD an Rente erhalten. Mit einer solchen Bewilligung haben Sie das Recht, einer selbstständigen Arbeit unter eigenen Namen nachzugehen (z.B. Freelancer).
Nach drei Jahren kann die permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Zusätzlich benötigen Sie auch den Nachweis über den Beitritt zur „Caja Costarricense de Seguro Social“ (staatlichen Krankenkasse)!

Einkommen aus Ausland – Rentista

  • Der Antragsteller muss monatliche Einkünfte von mindestens 2.500 US-Dollar für mindestens 2 Jahre nachweisen. Am einfachsten geht es mit einer notariell beglaubigten Hinterlegung bei einer Bank und dem Einverständnis, dass ab diesem Konto 2.500 US-Dollar pro Monat nach Costa Rica überwiesen wird. Notwendig ist auch das Wechseln der 2.500 US-Dollar pro Monat in die einheimisch Währung Colones. Ein Betrag deckt die ganze Familie.
  • Muss mindestens 4 Monate pro Jahr im Land bleiben.
  • Ehepartner und Unterhaltsberechtigte unter 18 Jahren sind möglich.
  • Kann nicht als Angestellter arbeiten.
  • Kann selbst ein Unternehmen besitzen und Dividenden beziehen.
  • Nach 3 Jahren kann das permanente Residencia beantragt werden.

Da die permanente Residencia kann erst nach 3 Jahren beantragt werden somit muss man eventuell nach zwei Jahren voraussichtlich nochmals 60.000 $ vorwiesen.

Wenn Sie noch nicht pensioniert sind, so haben Sie die Möglichkeit, den Nachweis eines Einkommens aus dem Ausland von mindestens 2’500 USD pro Monat (garantiert für mon. die nächsten fünf 2 Jahre) zu erbringen und können damit eine entsprechende Bewilligung beantragen. In dieser Bewilligung sind Ehepartner und Kinder mit eingeschlossen. Für z.B. Familien mit zwei Kindern fallen die Kosten für die Aufenthaltsgenehmigung daher günstiger aus als zuvor.
Auch mit dieser Bewilligung können Sie unter Ihrem Namen eine selbständige Arbeit ausführen.
Nach drei Jahren kann die permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Zusätzlich benötigen Sie auch den Nachweis über den Beitritt zur „Caja Costarricense de Seguro Social“ (Krankenkasse)!

Geschäfts-Investition – Inversionista

  • Investition von mindestens 150.000 US-Dollar in eine Immobilie, Geschäft, Aktienfond, Aufforstung, etc..
  • Muss mindestens 6 Monate pro Jahr im Land bleiben.
  • Ehepartner und Unterhaltsberechtigte über 18 Jahren sind nicht möglich.
  • Erträge aus dem Projekt sind erlaubt.
  • Kann selbst ein Unternehmen besitzen und Dividenden beziehen.
  • Nach 3 Jahren kann das permanente Residencia beantragt werden.

Voraussetzung für die Anerkennung von Einnahmen aus Gewerbebetrieb:
– Handelsregisterauszug und Überbeglaubigung (die Firma muss bereits länger existieren)
-Bestätigung vom Steuerberater, dass die Firma existiert und Einnahmen erwirtschaftet, dies muss vom Notar beglaubigen lassen plus auf dem Landgericht überbeglaubigung (Apostille).
-Bestätigung der IHK, dass Firma existiert und Überbeglaubigung seitens der IHK

Tip: Diese Art der Residencia nur durch einen Anwalt durchführen lassen, der nachweislich bereits Erfahrung für diese Art der Aufenthaltsbewilligung gesammelt hat.

Diese Aufenthaltsbewilligung können Sie beantragen, wenn Sie eine Investition von mindestens 150’000 USD tätigen. Jedoch ist zu bemerken, dass hier diverse Auflagen gemacht werden und Anwaltskosten entstehen. In der Regel steckt hinter dieser Art der Bewilligung ein recht aufwendiger Prozess. Es müssen auch alle Geschäftsaktivitäten offen gelegt und ein detaillierter Businessplan muss erstellt werden.

Heirat eines Staatsbürgers oder Kindsverwandschaft

Durch Heirat mit einem costarikanischen Staatsbürger können Sie ein einfaches Bewilligungsverfahren durchlaufen und sind dann im Besitze einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung. Falls Sie Elternteil eines Kindes werden oder sind (das costarikanischer Staatsangehöriger ist), so kommen Sie ebenfalls in dieses erleichterte Verfahren, hier muss jedoch ein DNA Nachweis erbracht werden!
Ein costarikanischer Staatsbürger (sollte ein Anwalt sein) muss für Sie bürgen und die Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Einbürgerung

1. – Durch Heirat:
• Heirat mit einem costaricanischen Bürger.
• Muss Costa Rica mindestens einmal pro Jahr besuchen.

• Nach 3 Jahren kann das permanente Residencia beantragt werden.

Eine Einbürgerung bzw. den Erhalt der Staatsbürgerschaft erwirbt man in Costa Rica durch Geburt oder Heirat. 
Zudem und falls man bereits im Besitze einer gültigen Aufenthaltsbewilligung ist, kann man sich die Staatsbürgerschaft nach dem Ablauf einer Dauer von 7 Jahren durch ein entsprechendes Verfahren zulegen! Aber Achtung: nicht viele Länder erlauben eine Doppelbürgerschaft!

2. – Vínculo bei Verwandtschaft ersten Grades
• Verwandtschaft ersten Grades (Kind/Eltern, unverheiratete Geschwister)
• Muss Costa Rica mindestens einmal pro Jahr besuchen.
• Kann arbeiten.
• Kann selbst ein Unternehmen führen und Einkünfte erhalten.
• Von Anfang an permanentes Residencia und man mit dieser Residencia arbeiten kann.

Die Vorgehensweise ist relativ komplex.
Deshalb ist es notwendig, vor einem solchen Schritt Kontakt zur costa-ricanischen Botschaft im Heimatland aufzunehmen. Informationen welche Unterlagen benötigt werden gibt es auf der Webseite der Botschaft von Costa Rica:http://www.botschaft-costa-rica.de/cms/de/node/52

Nähere Informationen unter:

Migration von Costa Rica: http://www.migracion.go.cr/

http://www.costaricalaw.com/Immigration-and-Residency/
Serviceleistungen
http://www.botschaft-costarica.de/index … 89&lang=de
ARCR (Casa Canada); http://www.arcr.net/ 

Beglaubigung von Urkunden/Dokumenten (Apostille)

Ende 2011 hat nun auch Costa Rica die Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 ratifiziert und akzeptiert somit ausländische Urkunden und Dokumente aus Mitgliedsstaaten (z.B. EU/Schweiz) ohne Beglaubigung der Botschaft.

In der EU und der Schweiz wird die Apostille durch die Staatskanzleien (in jedem Kanton) erstellt. Urkunden und Dokumente werden in der EU und der Schweiz ohne weitere Beglaubigung der Botschaft anerkannt, wenn diese mit der Apostille von Costa Rica versehen sind (die Apostille wird in Costa Rica vom Aussenministerium erstellt).

Benötigte Dokumente:

  1. Antragschreiben.
  2. 6 Passfotos von vorne.
  3. Eine internationale Geburtsurkunde, mit Apostille für die Verwendung im Ausland.
  4. Ein polizeiliches Führungszeugnis, mit Apostille  für die Verwendung im Ausland. Darf bei der Beantragung nicht älter als sechs Monate sein.
  5. Internationale Heiratsurkunde, mit Apostille für die Verwendung im Ausland.
  6. Kopie des Reisepasses (jede Seite, inklusive Deckbaltt)
  7. Bewerbungsschreiben an die Immigration. (Gründe, weshalb du nach Costa Rica möchtest.)
  8. Nachweis des lebenslänglichen Renteneinkommens.
  9. Fingerabdrücke bei der nationalen Polizei.
  10. Beitritt zur CCSS (staatlicher Krankenkasse).
  11. Meldebestätigung der Botschaft.
  12. Zahlung der Immigrationsgebühren.

Wichtig: Die oben aufgeführten Informationen dienen der Orientierung und können sich jederzeit ändern. Maßgebend sind nur die auf der Webseite der Migracion bereitgestellten Infos in Spanisch: http://www.migracion.go.cr/

Aufenthaltsgenehmigungen

Sie haben sich also entschieden, eine Zeit lang oder sogar definitiv in unserem wunderschönen Costa Rica zu leben? Erst einmal herzliche Gratulation!
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den zur Zeit gültigen Gesetzen und Vorschriften, beachten Sie aber, dass diese einem ständigen Wandel unterstellt sind. Wir helfen Ihnen jedoch gerne, die richtige Wahl und den richtigen Weg zu wählen!

Wir helfen Ihnen jedoch gerne, die richtige Wahl zu treffen und den richtigen Weg zu finden!

Als „Tourist“ in Costa Rica „überwintern“

Personen die in Costa Rica nur „überwintern“ möchten, können dies seit März 2010 mit ihrem Touristenvisum tun. Dies wird durch das neue Gesetz deutlich gefördert. Mit einem EU, Schweizer oder Amerikanischen Reisepass kann man nach den ersten 90 Tagen, weitere 90 Tage verlängern, ist aber leider eine aufwändige Prodezur.

Wichtig; Bei illegalen Aufenthalt in Costa Rica wird neu eine Geldstrafe von 100 USD für jeden Monat der Illegalität erhoben. Zusätzlich wird eine Einreisesperre über die dreimalige illegale Aufenthaltsdauer (in Tagen) verfügt.

Aufenthaltsgenehmigung / Residencia in Costa Rica

Costa Rica versteht sich nicht als Einwanderungsland, wie z.B. Paraguay, Südafrika oder auch Panama, wo man schon für wenig Geld eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhält, oft auch gleich mit einer entsprechenden Arbeitserlaubnis.
Am 17. May 2012 ist das neue costarikanische Einwanderungsgesetz in Kraft getreten. Vorteile sind vor allem den Bereichen der Einreise von Familien mit Kindern als auch in den Touristenvisa zu finden.

Rentner / Pensionär – Pensionado

  • Erfordert den Nachweis von US-$ 1000 pro Monat aus Renten und Pensionen.
  • Muss mindestens 4 Monate pro Jahr im Land bleiben.
  • Ehepartner und Unterhaltsberechtigte unter 18 Jahren sind möglich.
  • Kann nicht als Angestellter arbeiten.
  • Kann selbst ein Unternehmen besitzen und Dividenden beziehen.
  • Nach 3 Jahren kann das permanente Residencia beantragt werden.

Personen, die sich für eine solche Aufenthaltsgenehmigung eignen, müssen einen Nachweis erbringen, das sie monatlich mindestens 1’000 USD an Rente erhalten. Mit einer solchen Bewilligung haben Sie das Recht, einer selbstständigen Arbeit unter eigenen Namen nachzugehen (z.B. Freelancer).
Nach drei Jahren kann die permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Zusätzlich benötigen Sie auch den Nachweis über den Beitritt zur „Caja Costarricense de Seguro Social“ (staatlichen Krankenkasse)!

Einkommen aus Ausland – Rentista

  • Der Antragsteller muss monatliche Einkünfte von mindestens 2.500 US-Dollar für mindestens 2 Jahre nachweisen. Am einfachsten geht es mit einer notariell beglaubigten Hinterlegung bei einer Bank und dem Einverständnis, dass ab diesem Konto 2.500 US-Dollar pro Monat nach Costa Rica überwiesen wird. Notwendig ist auch das Wechseln der 2.500 US-Dollar pro Monat in die einheimisch Währung Colones. Ein Betrag deckt die ganze Familie.
  • Muss mindestens 4 Monate pro Jahr im Land bleiben.
  • Ehepartner und Unterhaltsberechtigte unter 18 Jahren sind möglich.
  • Kann nicht als Angestellter arbeiten.
  • Kann selbst ein Unternehmen besitzen und Dividenden beziehen.
  • Nach 3 Jahren kann das permanente Residencia beantragt werden.

Da die permanente Residencia kann erst nach 3 Jahren beantragt werden somit muss man eventuell nach zwei Jahren voraussichtlich nochmals 60.000 $ vorwiesen.

Wenn Sie noch nicht pensioniert sind, so haben Sie die Möglichkeit, den Nachweis eines Einkommens aus dem Ausland von mindestens 2’500 USD pro Monat (garantiert für mon. die nächsten fünf 2 Jahre) zu erbringen und können damit eine entsprechende Bewilligung beantragen. In dieser Bewilligung sind Ehepartner und Kinder mit eingeschlossen. Für z.B. Familien mit zwei Kindern fallen die Kosten für die Aufenthaltsgenehmigung daher günstiger aus als zuvor.
Auch mit dieser Bewilligung können Sie unter Ihrem Namen eine selbständige Arbeit ausführen.
Nach drei Jahren kann die permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Zusätzlich benötigen Sie auch den Nachweis über den Beitritt zur „Caja Costarricense de Seguro Social“ (Krankenkasse)!

Geschäfts-Investition – Inversionista

  • Investition von mindestens 150.000 US-Dollar in eine Immobilie, Geschäft, Aktienfond, Aufforstung, etc..
  • Muss mindestens 6 Monate pro Jahr im Land bleiben.
  • Ehepartner und Unterhaltsberechtigte über 18 Jahren sind nicht möglich.
  • Erträge aus dem Projekt sind erlaubt.
  • Kann selbst ein Unternehmen besitzen und Dividenden beziehen.
  • Nach 3 Jahren kann das permanente Residencia beantragt werden.

Voraussetzung für die Anerkennung von Einnahmen aus Gewerbebetrieb:
– Handelsregisterauszug und Überbeglaubigung (die Firma muss bereits länger existieren)
-Bestätigung vom Steuerberater, dass die Firma existiert und Einnahmen erwirtschaftet, dies muss vom Notar beglaubigen lassen plus auf dem Landgericht überbeglaubigung (Apostille).
-Bestätigung der IHK, dass Firma existiert und Überbeglaubigung seitens der IHK

Tip: Diese Art der Residencia nur durch einen Anwalt durchführen lassen, der nachweislich bereits Erfahrung für diese Art der Aufenthaltsbewilligung gesammelt hat.

Diese Aufenthaltsbewilligung können Sie beantragen, wenn Sie eine Investition von mindestens 150’000 USD tätigen. Jedoch ist zu bemerken, dass hier diverse Auflagen gemacht werden und Anwaltskosten entstehen. In der Regel steckt hinter dieser Art der Bewilligung ein recht aufwendiger Prozess. Es müssen auch alle Geschäftsaktivitäten offen gelegt und ein detaillierter Businessplan muss erstellt werden.

Heirat eines Staatsbürgers oder Kindsverwandschaft

Durch Heirat mit einem costarikanischen Staatsbürger können Sie ein einfaches Bewilligungsverfahren durchlaufen und sind dann im Besitze einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung. Falls Sie Elternteil eines Kindes werden oder sind (das costarikanischer Staatsangehöriger ist), so kommen Sie ebenfalls in dieses erleichterte Verfahren, hier muss jedoch ein DNA Nachweis erbracht werden!
Ein costarikanischer Staatsbürger (sollte ein Anwalt sein) muss für Sie bürgen und die Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Einbürgerung

1. – Durch Heirat:
• Heirat mit einem costaricanischen Bürger.
• Muss Costa Rica mindestens einmal pro Jahr besuchen.

• Nach 3 Jahren kann das permanente Residencia beantragt werden.

Eine Einbürgerung bzw. den Erhalt der Staatsbürgerschaft erwirbt man in Costa Rica durch Geburt oder Heirat. 
Zudem und falls man bereits im Besitze einer gültigen Aufenthaltsbewilligung ist, kann man sich die Staatsbürgerschaft nach dem Ablauf einer Dauer von 7 Jahren durch ein entsprechendes Verfahren zulegen! Aber Achtung: nicht viele Länder erlauben eine Doppelbürgerschaft!

2. – Vínculo bei Verwandtschaft ersten Grades
• Verwandtschaft ersten Grades (Kind/Eltern, unverheiratete Geschwister)
• Muss Costa Rica mindestens einmal pro Jahr besuchen.
• Kann arbeiten.
• Kann selbst ein Unternehmen führen und Einkünfte erhalten.
• Von Anfang an permanentes Residencia und man mit dieser Residencia arbeiten kann.

Die Vorgehensweise ist relativ komplex.
Deshalb ist es notwendig, vor einem solchen Schritt Kontakt zur costa-ricanischen Botschaft im Heimatland aufzunehmen. Informationen welche Unterlagen benötigt werden gibt es auf der Webseite der Botschaft von Costa Rica:http://www.botschaft-costa-rica.de/cms/de/node/52

Nähere Informationen unter:

Migration von Costa Rica: http://www.migracion.go.cr/

http://www.costaricalaw.com/Immigration-and-Residency/
Serviceleistungen
http://www.botschaft-costarica.de/index … 89&lang=de
ARCR (Casa Canada); http://www.arcr.net/ 

Beglaubigung von Urkunden/Dokumenten (Apostille)

Ende 2011 hat nun auch Costa Rica die Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 ratifiziert und akzeptiert somit ausländische Urkunden und Dokumente aus Mitgliedsstaaten (z.B. EU/Schweiz) ohne Beglaubigung der Botschaft.

In der EU und der Schweiz wird die Apostille durch die Staatskanzleien (in jedem Kanton) erstellt. Urkunden und Dokumente werden in der EU und der Schweiz ohne weitere Beglaubigung der Botschaft anerkannt, wenn diese mit der Apostille von Costa Rica versehen sind (die Apostille wird in Costa Rica vom Aussenministerium erstellt).

Benötigte Dokumente:

  1. Antragschreiben.
  2. 6 Passfotos von vorne.
  3. Eine internationale Geburtsurkunde, mit Apostille für die Verwendung im Ausland.
  4. Ein polizeiliches Führungszeugnis, mit Apostille  für die Verwendung im Ausland. Darf bei der Beantragung nicht älter als sechs Monate sein.
  5. Internationale Heiratsurkunde, mit Apostille für die Verwendung im Ausland.
  6. Kopie des Reisepasses (jede Seite, inklusive Deckbaltt)
  7. Bewerbungsschreiben an die Immigration. (Gründe, weshalb du nach Costa Rica möchtest.)
  8. Nachweis des lebenslänglichen Renteneinkommens.
  9. Fingerabdrücke bei der nationalen Polizei.
  10. Beitritt zur CCSS (staatlicher Krankenkasse).
  11. Meldebestätigung der Botschaft.
  12. Zahlung der Immigrationsgebühren.

Wichtig: Die oben aufgeführten Informationen dienen der Orientierung und können sich jederzeit ändern. Maßgebend sind nur die auf der Webseite der Migracion bereitgestellten Infos in Spanisch: http://www.migracion.go.cr/

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